Ermittlung der Versorgungslücken
Die Differenz zwischen dem zuletzt erzielten Nettoeinkommen und der Rente aus der gesetzlichen Renteversicherung wird als Versorgungslücke bezeichnet.
Wer nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten hat, wird im Alter wenig Geld zur Verfügung haben. Je höher das Einkommen vor Rentenbeginn war, desto höher wird die Versorgungslücke aussehen.
Um die Versorgungslücken auszurechnen gibt es folgende Faustformeln welche sich wie folgt berechnen.
Vom durchschnittlichen Bruttoeinkommen (inkl. Sondezahlungen), jedoch maximal bis zu der Beitragsbemessungsgrenze von 5200 Euro betragen die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung folgende Sätze:
- bei Altersrente mit 65 Jahren: ca. 42%
- bei Altersrente mit 62 Jahren: ca. 35%
- bei voller Erwerbsminderung: ca. 34%
- bei teilweiser Erwerbsminderung: ca. 17%
- bei großer Witwen-/ Witwerrente: ca. 20%
- bei kleiner Witwen-/ Witwerrente: ca. 10%
- bei Vollweisenrente: ca. 8%
- bei Halbweisenrente: ca. 4%








