Die Rentenarten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Regelaltersrente
Regelaltersrente erhalten Versicherte, die je nach ihrem Alter, dass entsprechende Lebensjahr vollendet haben. Zudem müssen die allgemeinen Wartezeiten erfüllt sein.Personen welche vor 01.01.1947 geboren sind, erhalten die Regelaltersrente wenn das 65 Lebensjahr vollendet ist und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt wurde.
Personen welche nach 1964 und später geboren sind, erhalten die Regelaltersrente wenn das 67 Lebensjahr vollendet ist und die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist.
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Altersrente für langjährig Versicherte
Auf diese Altersrente haben alle Ansprüche, die die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und vor 1949 geboren sind.Für alle Jahrgänge ab 1949 wird die Regelaltersrente schrittweise von 65 auf 67 Jahr angehoben.
Um diese Bezüge der Rente zu erhalten ist es wichtig, dass eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird und zukünftig nicht mehr als 345 Euro zusätzlich verdient wird.
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Altersrente für schwer behinderte Menschen
Auch die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwer behinderte Menschen wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre aufgeschoben. Die Altersgrenze für die früheste vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente wird von 60 auf 63 Jahre aufgeschoben.Schwer behinderte Menschen sind Personen, deren Behinderungsgrad mindestens 50% beträgt.
Um diese Bezüge der Rente zu erhalten ist es auch wichtig, dass eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird und zukünftig nicht mehr als 345 Euro zusätzlich verdient wird.
Berufs und Erwerbsunfähigkeit als Rentenanspruch
Bis zum 31.12.2000 konnte diese Rente auch in Anspruch genommen werden, wen statt einer Schwerbehinderung eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit vorlag. Dieses Recht gilt noch für alle Personen weiter, die vor dem 01.01.1951 geboren wurden.Private Rentenversicherung vergleich anfordern »
Altersrente wegen Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit
Die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme dieser Altersrente war die Vollendung des 60 Lebensjahr. Von 2006 bis 2008 wurde diese von 60 auf 63 Jahre angehoben. Dies betrifft alle Versicherten Personen, die ab dem Januar 1946 geboren sind. Eine vorzeitige Inanspruchnahme unter Berücksichtigung von Rentenabzügen ist ab dann grundsätzlich nicht mehr möglich. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit erhält derjenige, der vor dem 01.01.1952 geboren ist.Diese Altersrente kann mit Abschlägen in Anspruch genommen werden, wenn die Altersgrenze erreicht, eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist, in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit geleistet wurde, der Betreffende bei Beginn der arbeitslos ist und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos war oder vor Rentenbeginn mindestens 24 Monate Altersteilzeitarbeit geleistet hat.
Um diese Bezüge der Rente zu erhalten ist es auch wichtig, dass eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird und zukünftig nicht mehr als 345 Euro zusätzlich verdient wird.
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Altersrente für Frauen
Versicherte Frauen haben Anspruch auf die Altersrente wenn sie vor dem 01.01.1952 geboren wurden und das 60 Lebensjahr vollendet, nach Vollendung des 40 Lebensjahres, mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit eingezahlt und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.Um diese Bezüge der Rente zu erhalten ist es auch wichtig, dass eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird und zukünftig nicht mehr als 345 Euro zusätzlich verdient wird. Ist der Ehemann selbstständig ist es notwendig, dass ein Nachweis vorliegt, dass keine Innengesellschaft (GbR) vorliegt.
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