Betriebliche Altersvorsorge vergleich - FAQ

Quick Check Versicherung Riester Rente - Die geförderte Altersvorsorge!

Betriebliche Altersvorsorge vergleich - Fragen & Antworten


Grundinformation

Eine zusätzliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber kann sich rechnen. Wenn Sie die betriebliche Altersvorsorge von Ihrem eigenen Geld finanzieren, erhalten Sie eine erhebliche staatliche Förderung. Bis zu einer gewissen Höhe, können Sie die Beiträge Steuer- und Sozialabgabenfrei in die BAV von Ihrem Bruttolohn einzahlen.

Lange war die betriebliche Altersvorsorge eine freiwillige Zusatzleitung welche ein Arbeitgeber für sein Personal machen konnte. Durch gesetzliche Änderungen ist es so, dass mittlerweile jeder Arbeitnehmer einen festen Anspruch auf eine Betriebsrente hat. D.h. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Möglichkeit einräumen eine Entgeltumwandlung durchzuführen. Er muss sich jedoch nicht finanziell daran beteiligen.

Die Vorzüge der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Sie müssen sich nicht um die Durchführung und die Verwaltung kümmern.
  • Die Beiträge führt Ihr Arbeitgeber für Sie ab
  • Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sind durch Gruppen- und Rahmenverträge oftmals billiger und speziell auf die Unternehmen zugeschnitten.
  • Viele Arbeitgeber unterstützen hierbei noch finanziell
  • Sie können zusätzlich verschiedene Förderwege nutzen
  • Die Beiträge werden von dem Bruttolohne entnommen und sind somit Steuer- und Sozialabgabenfrei (Entgeltumwandlung)

An der Ersparnis der Steuer- und Sozialabgaben profitiert der Arbeitgeber gleichermaßen.


Betriebliche Altersvorsorge vergleich - BAV

Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) kann über folgende Wege durchgeführt werden:

  • als Direktversicherung
  • über die Pensionskasse
  • über den Pensionsfond
  • als Direktzusage
  • über eine Unterstützungskasse

 

Die Art der Durchführung wählt normalerweise der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter aus. Sollte der Arbeitgeber bereits in einer Pensionskasse oder Pensionsfond Mitglied sein, so kann er die Durchführung auf diesen Weg beschränken. Sollte dies nicht der Fall sein, so können Sie ihn fragen ob er auch einen anderen Durchführungsweg einrichtet.


Betriebliche Altersvorsorge vergleich - BAV

Wie funktionieren die einzelnen Durchführungswege?

Die Direktversicherung:

Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung welche der Arbeitgeber für Sie abschließt. Die Beiträge werden von Ihnen als Arbeitnehmer aus Ihrem Bruttogehalt entrichtet, außer der Arbeitgeber gibt einen finanziellen Zuschuss.
Mit diesem Abschluss erwerben Sie den Anspruch auf eine spätere Rentenleistung und gegebenenfalls auch Ihre Hinterbliebenen. Die Form der Direktversicherung eignet sich vor allem für Klein- und Mittelständige Unternehmen interessant, da der Verwaltungsaufwand sehr gering ist. Ihre Rentenleistungen von dem Versicherer sind auch bei einer möglichen Insolvenz des Arbeitgeber nicht gefährdet. Betriebliche Altersvorsorge Vergleich

Wenn Sie eine Entgeltumwandlung in Anspruch nehmen, ist es gut für Sie zu wissen, dass

  • die Versicherung nicht von dem Arbeitgeber verpfändet oder beliehen werden darf
  • Überschussbeteiligung nur für die Verbesserung der Ablaufleistung verwendet werden darf
  • und dass Sie die Versicherung auch bei ausscheiden aus dem Unternehmen weiterführen können oder zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen können. Businessplan

 

Der Staat unterstütz Sie bei Ihren Arbeitnehmerbeiträgen. Sie können jährlich bis zu vier Prozent der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei umwandeln. Die Befristung der Beitragsfreiheit die bisher galt, fällt zukünftig weg. Zusätzlich können Sie bis zu 1800 Euro steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig umwandeln.

 

Die Pensionskasse:

Pensionskassen sind Versorgungseinrichtungen, welche von einem oder mehreren Unternehmen gebildet werden. Diese sind spezielle Lebensversicherungen. Die Beiträge werden von den Arbeitgebern gezahlt. Sie als Arbeitnehmer können sich jedoch finanziell daran beteiligen.

Beiträge welche Sie selbst leisten, können Sie bis zu der jährlichen Höchstgrenze, welche sich nach der gesetzlichen Rentenversicherungspflichtgrenze richtet sozialabgabenfrei in den Vertrag einzahlen.

Die Riester Förderung kann für die betriebliche Altersvorsorge über die Pensionskasse grundsätzlich genutzt werden. Ihr Beiträge müssen dann aber voll versteuert werden und auch die Sozialversicherung muss davon abgeführt werden.  Die Rentenleistungen welche Sie im Alter erhalten, sind voll steuerpflichtig. Pensionskassen stehen unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (Bafin). Die Pensionskassen garantieren den Arbeitnehmern und Ihren Hinterbliebenen einen Anspruch auf späterer Rentenleistungen. Scheiden Sie aus Ihrem Untenehmen aus, so können Sie diesen Vertrag mit eigener Leistung weiterführen.

Der Pensionsfonds:

Die Pensionsfonds sind rechtliche eigenständige Einrichtungen, welche den Arbeitnehmern einen Rechtanspruch auf die Zugesagten Leistungen einräumen. Pensionsfonds sind freier in der Anlagenverwaltung als die Direktversicherung und die Pensionskasse und können so die Möglichkeiten des Finanzmarktes besser ausnutzen. Durch diese Möglichkeit sind zwar die Aussichten auf höhere Renditen besser, allerdings ist auch das Risiko höher.

Als Arbeitnehmer können Sie sich finanziell an der Anlage beteiligen und erhalten Anspruch auf eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung.
Auch für die Pensionsfonds gilt, dass eine Einzahlung bis vier Prozent von der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr möglich ist plus zusätzlich 1800 Euro pro Jahr.

Wenn Sie aus Ihrem Betrieb ausscheiden, können Sie trotzdem die Versicherung aus Eigenleistung weiter bestücken oder diese Beitragsfrei stellen.

 

Die Direktzusage:

Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber Ihnen im Alter eine Altersrente zu zahlen, welche er aus dem Betriebsvermögen entnimmt. Hierfür bildet der Arbeitgeber Altersrückstellungen welche er Sinnvollerweise meist mit einer Rückdeckungsversicherung absichert.

Für den Fall einer möglichen Insolvenz des Arbeitgebers, sind die Ansprüche aus der Direktversicherung über den Pensions-Sicherungsverein gesichert.

Direktzusagen sind meist voll Arbeitgeberfinanziert. Eine Entgeltumwandlung ist dennoch grundsätzlich möglich. Scheiden Sie aus dem Arbeitsverhältnis aus, so sind Ihre bis dato angesparten Leistungen gesichert und Sie können den Vertrag eigenständig fortführen.

Die Riester Förderung kann für eine Direktzusage nicht genutzt werden, da diese nur über ein extra Weg wie Pensionskasse, Pensionsfond oder Direktversicherung möglich ist.

 

Die Unterstützungskasse (UfbA):

Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung welche von einem oder mehreren Unternehmen betrieben wird. Sie dient dem Arbeitgeber zur Finanzierung seiner Versorgungszusage gegenüber dem Arbeitnehmer. Als Arbeitnehmer haben Sie keine Ansprüche gegenüber der Unterstützungskasse sondern nur gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

Die Unterstützungskasse soll das von den beteiligten Unternehmen eingezahlte Kapital möglichst gewinnbringend anlegen und verwalten und daraus die spätere Betriebsrente zahlen. Reichen die finanziellen Mittel für die spätere Auszahlen bei der Unterstützungskasse nicht aus, so muss der Arbeitgeber einspringen und den Rest aus eigenen Mitteln zahlen.

Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sind die Beiträge über den Pensions-Sicherungsverein rückgedeckt. Die spätere Betriebsrente muss der Arbeitnehmer als Einkommen voll versteuern.

Eine Riester Förderung kann in dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) nicht in Anspruch genommen werden.

Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus, so können Sie diesen vertrag nicht eigenständig fortführen.


Betriebliche Altersvorsorge vergleich - BAV

Mindestgarantie und Haftung

Je nach Durchführungsweg und Zusagenart des Arbeitgebers sind Ihre Ansprüche an die Betriebsrente unterschiedlich garantiert.

In jedem Fall muss der Arbeitgeber seine Zusage im Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge erfüllen. Dafür haftet er.

Bei Leistungszusagen trägt der Arbeitgeber das volle Anlage und Renditerisiko und muss im Fall der Insolvenz des Versorgungsträgers oder bei einer geringeren Rendite die Differenz der zugesagten Höhe eigenständig übernehmen. Dies gilt auch, wenn die betriebliche Altersvorsorge durch eine Entgeltumwandlung durchgeführt wurde und vom Arbeitnehmer finanziert ist.

Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistungen sagt der Arbeitgeber Ihnen keine bestimmte Leistung zu, sondern Beitragszahlungen in einer bestimmten Höhe. Er muss nur garantieren, dass bei Rentenbeginn mindestens die Summe aller eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht.

Die Beitragszusage mit Mindestleistung ist nur für die betriebliche Altersvorsorge in Form der Direktversicherung, Pensionskasse und dem Pensionsfond möglich.

Insolvenzschutz:

Betriebsrenten sind unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersvorsorge und sind gegen die Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers abgesichert.

Wird die betriebliche Altersvorsorge über die Direktzusage, Pensionsfond oder Pensionskasse aufgebaut, so sind die Anwartschaften (Rentenleistungen) über den Pensions- Sicherungsverein rückgesichert.

Die Zahlungsfähigkeit einer Direktversicherung und der Pensionskasse ist von der möglichen Insolvenz des Arbeitgebers nicht betroffen, da es sich dabei um eine unabhängige Versicherung handelt. Sie zahlen Ihnen mindestens die vorab vereinbarte Rente, auch wenn der Arbeitgeber nicht mehr existieren sollte.

Darüber hinaus stehen diese wie auch der Pensionsfond der Bunseanstallt für Finanzdienstleistung (BaFin).

 

Unverfallbarkeit:

Ansprüche welche Sie im Rahmen einer Entgeltumwandlung in die BAV eingezahlt haben, sind von Anfang an unverfallbar. D.h. Sie bleiben Ihnen auch bei ausscheiden aus dem Unternehmen und bei einem Betriebswechsel weiterhin erhalten.

Bei Anwartschaften welche der Arbeitgeber finanziert sieht das anders aus. Die sind erst unverfallbar, wenn Sie das 30 Lebensjahr überschritten haben und diese seit mindestens fünf Jahren besteht. Wenn Sie die Unverfallbarkeit erreicht haben, so erhalten Sie auch nach einem Betriebswechsel eine Altersrente von Ihrem alten Arbeitgeber.


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Die BAV zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen (Portabilität):

Sie können Ihre erworbenen Rentenleistungen bei einem Arbeitgeberwechsel in den neuen Betrieb mitnehmen. Hierbei kann der neue Arbeitgeber entscheiden, ob er die bestehende Versicherung übernimmt, oder ob er eine Wertgleiche Zusage in eine neues Versorgungssystem gibt.

Arbeitnehmer welche Anwartschaften vor dem 01.01.2005 aus einer Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfond erworben haben, haben sogar einen Rechtanspruch darauf, dass das Versorgungskapital bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen wird.

Einen Anspruch das der Arbeitgeber den alten Vertrag übernimmt haben Sie nicht. Er kann den Versorgungsträger frei wählen. Somit kann die neue Zusage unterschiedlich gestrickt sein.


Betriebliche Altersvorsorge vergleich - BAV

Abfindung:

Bei einer sehr geringen Anwartschaft wegen einer kurzzeitigen Betriebszugehörigkeit, können Sie auch auf eine lebenslange Rentenzahlung verzichten und sich den Betrag als Kapitalabfindung auszahlen lassen.

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